Landschaftsplanung und Artenschutz

Landschaftsplanung und Artenschutz

Ziel der interdisziplinär arbeitenden Abteilung ist in unseren Planungsräumen wertvolle Lebensräume in ihrer Funktionsfähigkeit langfristig zu sichern, zu unterstützen und die Umwelt nachhaltig weiterzuentwickeln. Dies gilt für umfassende Bestandsaufnahmen und Zieldarstellungen im Rahmen großräumig orientierter Entwicklungskonzepte als auch für konkrete und kleinräumige Maßnahmenplanungen.

Das Aufgabengebiet Landschaftsplanung beschäftigt sich im Rahmen von Beratung, Planung und Bauleitung mit:

  • Landschaftspläne für Verbandsgemeinden und Städte
  • Siedlungsökologie und Grünordnungspläne
  • Naturnahem Gewässerbau / Renaturierungen
  • Gewässerpflege- und Entwicklungspläne
  • Klimaschutzkonzepte

Landschaftspläne erfüllen dabei für gesamte Stadt – oder Verbandsgemeindegebiete die Aufgabe, räumliche und fachliche Gegebenheiten umfassend zu dokumentieren und zu analysieren, um daraus zukunftsfähige Konzepte für die weitere Entwicklung zu erstellen. Dabei legen wir bereits seit vielen Jahren Wert auf Lösungen, welche den Raum multifunktional denken und vor allem auf die zahlreichen Synergien setzen, die Landschaftsentwicklung ermöglicht. Dies erfolgt insbesondere, um auch unsere Landschaften auf die zahlreichen kommenden Herausforderungen vorzubereiten.

Darauf aufbauend können Grünordnungspläne zielgerichtet Lösungen für die jeweiligen lokalen Einzelfragen konkretisieren.

Unter dem Begriff der "Umweltplanung" lässt sich ein Großteil an Leistungen mit Bezug zum nationalen und internationalen Natur- und Artenschutzrecht zusammenfassen. Die stetig wachsende Komplexität erfordert qualitativ hochwertige und vor allem rechtssichere Gutachten, damit ein Projekt ohne Verzug genehmigungsfähig ist. Unser Fachbereich ist somit zentraler Teil in der Bauleitplanung sowie Landschafts- und Flächennutzungsplanung.

Wir sind dabei insbesondere in folgenden Bereichen tätig:

  • Artenschutzgutachten für Windenergie und Freiflächenphotovoltaik
  • Biotopkartierungen
  • Landschaftspflegerische Begleitpläne
  • Bauleitplanung
  • Artenschutzprüfungen (Stufe I bis III)
  • Avifaunistische Fachgutachten (Brutvögelerfassung, Horstsuche, Funktions- und Aktionsraumanalyse)
  • Fledermauskundliche Fachgutachten
  • Umweltprüfungen nach UVPG
  • Umweltbaubegleitung
  • Monitoring
  • Pflege- und Entwicklungspläne
  • Wissenschaftliche Publikationen
  • Öffentlichkeitsarbeit