Landschaftsplanung/ Artenschutz

Ziel der interdisziplinär arbeitenden Abteilung ist in unseren Planungsräumen wertvolle Lebensräume in ihrer Funktionsfähigkeit langfristig zu sichern und zu unterstützen und die Umwelt nachhaltig weiterzuentwickeln. Dies gilt sowohl für umfassende Bestandsaufnahmen und Zieldarstellungen im Rahmen großräumig orientierter Entwicklungskonzepte als auch für konkrete und kleinräumige Maßnahmenplanungen.
 
Das Aufgabengebiet Landschaftsplanung beschäftigt sich im Rahmen von Beratung, Planung und Bauleitung mit

  • Landschaftsplänen für Verbandsgemeinden und Städte
  • Siedlungsökologie und Grünordnungsplänen
  • Naturnahem Gewässerbau / Renaturierungen
  • Gewässerpflege- und Entwicklungsplänen
  • Klimaschutzkonzepten

Unter dem Begriff der "Umweltplanung" lässt sich ein Großteil an Leistungen mit Bezug zum nationalen und internationalen Natur- und Artenschutzrecht zusammenfassen. Die stetig wachsende Komplexität erfordert qualitativ hochwertige und vor allem rechtssichere Gutachten, damit ein Projekt ohne Verzug genehmigungsfähig ist. Unser Fachbereich ist somit zentraler Teil in der Bauleitplanung sowie Landschafts- und Flächennutzungsplanung.

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Wir sind dabei insbesondere in folgenden Bereichen tätig:

  • Bauleitplanung
  • Biotoptypenkartierung und Verbundplanung
  • Artenschutzprüfungen (Stufe I bis III)
  • Avifaunistische Fachgutachten (Brutvögelerfassung, Horstsuche, Funktions- und Aktionsraumanalyse)
  • Fledermauskundliche Fachgutachten
  • Umweltprüfungen nach UVPG
  • Umweltbaubegleitung
  • Landschaftspflegerische Begleitplanung
  • Monitoring zur Begleitung von Ausgleichsmaßnahmen
  • Pflege- und Entwicklungspläne

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